Verkürzung Nachtfahrverbot – und was das bedeutet

Gemäss dieser Mitteilung der SDA – veröffentlicht in der Ausgabe der Neuen Zürcher-Zeitung vom 22. September 2016 – ist eine knappe Mehrheit des Nationalrates einer Motion gefolgt, welche das Nachtfahrverbot um eine Stunde verkürzen will. Neu soll das Verbot nur noch von 22.00 Uhr bis 04.00 Uhr gelten.

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Gemäss einer früher zitierten Aussage eines hohen Kadermitarbeiters der SBB AG besteht der Einzelwagenladungsverkehr nur noch dank dem Nachtfahrverbot für schwere Lastwagen und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA. Und es ist deshalb nur logisch, dass die Verkürzung des Nachtfahrverbots den nationalen Schienengüterverkehr weiter schwächt.

Meines Erachtens führt die Zustimmung zur erwähnten Motion einmal mehr schmerzlich die Konzeptlosigkeit der schweizerischen Verkehrspolitik im Allgemeinen und der Güterverkehrspolitik im Speziellen vor Augen. Haben nicht National- und Ständerat noch im vergangenen Jahr das Güterverkehrsgesetz beschlossen, in welchem am Leistungsauftrag der SBB für den Einzelwagenladungsverkehr festgehalten wird und massive Beiträge an den Bau von Anschlussgeleisen vorgesehen sind. Welche Gegensätze!

Diese Angelegenheit erinnert an den bösen Witz: „Mutter, muss ich noch lange im Kreis gehen?“ „Sei ruhig, Hansli, sonst nagle ich Dir den anderen Fuss auch noch am Boden fest!“ – so etwa müssen sich Kader und Belegschaft von SBB Cargo AG wohl fühlen.

Und hier, bei dieser widersprüchlichen Politik – und nicht bei der Unternehmung SBB AG – müsste McKinsey beim laufenden Mandat den Hebel ansetzen.

 

 

 

Ein Gedanke zu „Verkürzung Nachtfahrverbot – und was das bedeutet

  1. Es ist eine Schande, was sich unsere Politik hier erlaubt und dabei dem Unternehmen SBB Cargo noch Leistungsaufträge aufzwingt. Ich möchte nur daran erinnern, dass der Strassengüterverkehr frei herumfährt, und dies auch bei Staus auf den Strassen. Der Schienengüterverkehr wurde schon immer benachteiligt und bei Störungen oder Engpässen auf dem Schienennetz zu Gunsten des Personenverkehrs einfach auf die Seite gedrängt. Dies auch mittels dem Schienenzugang Gesetz, welches die Prioritäten der Verkehre genau festlegt! Die „Schweiz“ handelt konzeptlos. Trotz HSG, ETH Zürich und EPF Lausanne kommt verkehrstechnisch nichts Gescheites mehr zustande!
    Weiter möchte ich festhalten, dass die angesprochenen Pendlerströme ja von der Wirtschaft selbst verursacht werden, weil die Arbeistplätze immer mehr zentralisiert werden! Welchen Beitrag leistet die Wirtschaft an die Kosten dieser Pendlerströme? NULL, NICHTS, NADA! Die Strategieplaner beim Bund, beim ASTRA und beim BAV erbringen keine konstruktiven Beiträge für die Lösung dieser Probleme! Man beachte das Schienenetz Schweiz, das Nationalstrassennetz, die Übertragungsleitungen für die Elektrizität – überall die gleichen Schwachstellen, oder besser, Konzeptlosigkeit! Diese bestehen seit Jahrzehnten, ohne dass sie etwas zum Guten wenden würde.

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